Winterreifen in Dänemark und Schweden
In Schweden und Dänemark gelten unterschiedliche Regeln für die Verwendung von Winterreifen und Spikereifen. Informieren Sie sich über die Gesetze und Empfehlungen in beiden Ländern.

In Dänemark müssen Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern haben.
Winterreifen in Dänemark: Regeln und Empfehlungen
In Dänemark gibt es kein Gesetz, das die Verwendung von Winterreifen vorschreibt, aber Reifen an Personen- und Lieferwagen müssen bei allen Straßenverhältnissen stets eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern aufweisen.
Wenn Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen fahren, wird empfohlen, Ganzjahresreifen oder Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern zu verwenden.
Am 1. Juli 2025 wurde eine Änderung im dänischen Færdselsloven (fstyr.dk) vorgenommen, die besagt, dass Autofahrer dafür verantwortlich sind, mit Reifen zu fahren, die für die herrschenden und zu erwartenden Straßenverhältnisse geeignet sind. In diesem Gesetz wird empfohlen, rechtzeitig auf Winterreifen umzusteigen. Wenn Sie in Dänemark bei Schnee oder Eisregen, der zu Glätte führt, ohne Winterreifen fahren, riskieren Sie bei einer Kontrolle ein Bußgeld.
Winterreifen in Dänemark
Es gibt kein Gesetz, das Termine für die Verwendung von Winterreifen in Dänemark festlegt. Es gibt jedoch eine Reihe von Empfehlungen, die unter anderem mit den Wetterbedingungen zusammenhängen:
Als Autofahrer sind Sie dafür verantwortlich, bei winterlichen Straßenverhältnissen die richtigen Reifen zu haben. Wer mit falschen Reifen fährt, wird mit einem Bußgeld belegt.
Die Mindestprofiltiefe der Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen beträgt 4 Millimeter.
Bei der dänischen Entsprechung der Verkehrsbehörde, Færdselsloven (fstyr.dk), finden Sie weitere Informationen darüber, welche Reifen für verschiedene Straßenverhältnisse geeignet sind.
Winterreifen in Schweden: Regeln und Empfehlungen
In Schweden besteht zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März bei winterlichen Straßenverhältnissen eine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von Winterreifen. Als winterliche Straßenverhältnisse gelten Schnee, Eis, Schneematsch oder Frost auf der Fahrbahn oder am Straßenrand. Die Winterreifenvorschriften gelten auch für ausländische Fahrzeuge, die nach und von Schweden reisen.
Winterreifen können entweder mit Spikes versehen sein oder als Friktionsreifen ohne Spikes ausgeführt sein. Für Personenkraftwagen und leichte Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen ist eine Profiltiefe von mindestens 3 Millimetern bei Winterreifen erforderlich. Lastwagen, Busse und Personenkraftwagen über 3,5 Tonnen müssen eine Profiltiefe von mindestens 5 Millimetern bei Winterreifen haben.
Seit dem 1. Dezember 2024 ist es auch Pflicht, dass Winterreifen das Symbol "Three-Peak Mountain Snowflake" tragen, wenn sie nicht mit Spikes versehen sind.

Das Symbol für Three-Peak Mountain Snowflake muss auf den Winterreifen vorhanden sein. Foto: Transportstyrelsen
Zwischen dem 16. April und dem 30. September ist die Verwendung von Spikereifen verboten, es sei denn, es herrschen oder werden winterliche Straßenverhältnisse erwartet. An bestimmten Orten können Verbote für Spikereifen gelten, wo nur Friktionsreifen erlaubt sind. Ausnahmen von der Winterreifenpflicht gibt es für bestimmte Situationen, wie z.B. Fahrten zu Prüfstellen und für Fahrzeuge, die älter als dreißig Jahre sind.
Zwischen dem 10. November und dem 10. April müssen schwere Lastkraftwagen und schwere Busse sowie deren Anhänger mit Winterreifen oder gleichwertiger Ausrüstung ausgestattet sein. Dies gilt unabhängig davon, ob winterliche Straßenverhältnisse herrschen oder nicht.
Winterreifen in Schweden
In Schweden ist die Verwendung von Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben, sowohl in Bezug auf Zeit als auch auf Straßenverhältnisse. Folgendes gilt:
Zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März besteht die gesetzliche Pflicht, bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen zu verwenden.
Personenkraftwagen müssen Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 3 Millimetern haben. Lastwagen, Busse und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 5 Millimetern haben.
Winterreifen müssen das Symbol Three-Peak Mountain Snowflake tragen, wenn sie nicht mit Spikes versehen sind.
Die Verwendung von Spikereifen ist verboten, wenn zwischen dem 16. April und dem 30. September keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschen oder zu erwarten sind.
Zwischen dem 10. November und dem 10. April müssen schwere Lastkraftwagen Winterreifen haben - unabhängig davon, ob winterliche Straßenverhältnisse herrschen oder nicht.
Weitere Informationen zu Winterreifen, Vorschriften und Kennzeichnungen finden Sie bei der Transportstyrelsen (transportstyrelsen.se).