Parkregeln in Dänemark und Schweden

Inden du rejser - Parkering

Allgemeine Parkregeln in Schweden

  • Sie dürfen nur auf der rechten Fahrbahnseite in Fahrtrichtung anhalten oder parken.

  • Behindertenparkplätze dürfen nur mit einem gültigen Sonderausweis genutzt werden. Ohne Ausweis dürfen sie ausschließlich zum Ein- oder Aussteigen genutzt werden.

  • Sie dürfen nicht innerhalb von 20 Metern vor oder 5 Metern nach einer Bushaltestelle parken. In diesem Bereich ist nur kurzes Anhalten zum Ein- oder Aussteigen erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird.

  • Sie dürfen nicht an Orten anhalten oder parken, an denen Sie den Verkehr behindern oder andere gefährden.

Allgemeine Parkregeln in Dänemark

  • Sie dürfen nicht so anhalten oder parken, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.

  • Beim Anhalten oder Parken dürfen Sie dies grundsätzlich nur auf der rechten Straßenseite in Fahrtrichtung tun. Auf wenig befahrenen Straßen und Einbahnstraßen ist das Anhalten oder Parken auch auf der linken Seite erlaubt.

  • Es ist nicht erlaubt, vor einer Grundstückszufahrt zu parken. Dies führt zu einem Bußgeld von 1.020 DKK. Außerdem dürfen Sie nicht so parken, dass die Zu- oder Abfahrt zu dem Grundstück erschwert wird.

  • Auf Hauptstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parken auf der Fahrbahn nicht erlaubt.

  • Sie dürfen nicht innerhalb von 10 Metern vor einer Kreuzung parken.

Beachten Sie, dass dies nur allgemeine Parkregeln sind und dass an verschiedenen Orten besondere Regeln gelten können.

Weitere Informationen zu den Parkregeln in Dänemark finden Sie bei FDM (fdm.dk).

Bei Q-Park (Q-park.dk), Apcoa (Apoca.dk) und EasyPark (EasyPark.com) finden Sie viele Parkplätze in ganz Dänemark. Achten Sie immer auf die Schilder an Ihrem Standort.